Zum 1.12.2014 hat der Rat der Stadt Köln eine neue Satzung zur Kulturförderabgabe beschlossen.
Hotelgäste, die aus privaten Gründen in Köln übernachten, müssen eine Abgabe in Höhe von 5 % auf den Übernachtungspreis zahlen. Übernachtet ein Gast aus geschäftlichen Gründen in Köln entfällt diese Abgabe, der Gast muss aber den geschäftlichen Zweck schriftlich nachweisen.
Hierfür stellt die Stadt Köln auf ihrer Internetseite entsprechende Vordrucke bereit, die verwendet werden müssen:
www.stadt-koeln.de/.../kulturfoerderabgabe
Fomular Kulturförderabgabe (pdf)
Gäste müssen das ausgefüllte Formular im Hotel abgeben oder im Voraus an das Hotel senden, wenn sie von der Kulturförderabgabe befreit werden wollen. Angestellte brauchen eine Bescheinigung des Arbeitgebers (diese kann auf dem Formular erfolgen).
Bescheinigung des Arbeitgebers (Auszug aus FAQ von stadt-koeln.de)
Wenn das Formular für die Kulturförderabgabe schon vorher ausgefüllt wird, reicht ein Stempel der Firma und Unterschrift eines Vorgesetzten auf dem Formular! Deshalb unsere Empfehlung, dieses Formular schon vorher ausfüllen, Stempel und zusätzliche Unterschrift nicht vergessen und an das Hotel faxen!
Für die Arbeitgeberbescheinigung gibt es kein (zusätzliches) amtliches Formular. Erfolgt die Bestätigung nicht auf dem Formular der Kulturförderabgabe, so muss die Arbeitgeberbescheinigung wie folgt erstellt werden: die Bescheinigung muss schriftlich erstellt sein, Name und Anschrift der Firma enthalten (Briefkopf beziehungsweise Firmenstempel) und eine Unterschrift ausweisen. Aus dem Inhalt muss sich jedoch ergeben, dass die Beherbergung in Köln beruflich zwingend war beziehungsweise ist.
Jeder Mitarbeiter braucht eine eigene Arbeitgeberbescheinigung.